Absturzsicherungen – denn Sicherheit geht vor.
Arbeiten auf dem Dach sollten, wenn kein Geländer vorhanden ist, nur von qualifiziertem Personal ausgeführt werden. Ab einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern ist die Einrichtung einer Absturzsicherung erforderlich (gem. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft).
Die Absturzsicherung soll verhindern, dass eine Person durch das Dach oder eine Dachöffnung stürzt, wenn Arbeiten auf dem Dach bei schlechten Witterungsverhältnissen oder bei Dunkelheit durchgeführt werden. Auf die Notwendigkeit von Absturzsicherungen auch zur Pflege und Wartung eines Flachdachs wird in den Flachdachrichtlinien hingewiesen.
Ob während der Bauphase oder später bei der Nutzung, Wartung und Pflege – Planer bzw. Bauherr müssen je nach Gefährdungsbeurteilung für eine geeignete Absturzsicherung sorgen.